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AGB

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen (im Folgenden "AGB") sind Bestandteil aller Anbote an Unternehmer (im Folgenden auch „Käufer“ genannt), welche vom Hersteller gelegt werden sowie Bestandteil aller Verträge, welche vom Hersteller mit Käufern hinsichtlich der Lieferung von Produkten abgeschlossen werden und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen des Herstellers an Käufer, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese AGB ersetzen alle anderen Bedingungen oder Abmachungen, denen nicht schriftlich durch den Hersteller zugestimmt wurde. Maßgeblich ist die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Käufers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. 

Mit der Aufgabe einer Bestellung bei uns erklärt sich der Käufer mit diesen AGB vollinhaltlich einverstanden.

Personen, die für den Käufer Aufträge an uns erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, erklären bevollmächtigt zu sein, unsere AGB für den Käufer anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen.

"Waren" im Sinne dieser AGB sind alle Produkte, über deren Lieferung Verträge mit uns abgeschlossen werden.

  1. Angebot, Vertragsschluss

Die Entgegennahme und Ausführung aller Aufträge erfolgt unverbindlich unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Ein Vertrag über eine bestimmte Lieferung kommt erst durch eine Auftragsbestätigung durch uns zustande.

Wir sind berechtigt, Bestellungen, insbesondere, wenn sie das übliche Bestellvolumen des Käufers übersteigen, auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die gelieferten Produkte sind für den Verkauf in Österreich abgepackt. Für die Produkte wird weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Lizenz nach den Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines anderen Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) erteilt. Die Ausfuhr oder die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausfuhr dieser Produkte in Länder außerhalb des EEA kann Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und / oder anderer Länder verletzen, in welche die Produkte exportiert werden.

 

  1. Preise und Kosten

Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Käufer. 

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Käufer zu bezahlen. 

Die angeführten Preise gelten „EX WORKS“ gemäß der INCOTERMS 2020 und beinhalten nicht die Kosten für den vom Käufer beauftragten Spediteur (Frächter bzw. Lagerhalter). Der Käufer haftet für die Einhaltung der jeweils gültigen Lagerungsvorschriften.

  1. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot

Unsere Rechnungen sind innerhalb von, 7 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit dem Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.

Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, wahlweise den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern 8,2% pa über dem Basiszinssatz. Wir sind auch berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Käufers ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die uns entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 500,00 als Entschädigung für Betreibungskosten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Im Fall des Verzugs des Käufers mit einer Teilzahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen. 

Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften. 

  1. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug

Zur Leistungsausführung verpflichten wir uns erst, sobald der Käufer all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist, (beispielsweise der Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und –termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Käufer. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4 wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den der Verzug vorliegt, ein Rücktritt von bereits erbrachten Teilleistungen und –lieferungen durch den Käufer ist ausgeschlossen. 

Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Käufers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder unseres Lieferanten liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, wozu nicht ausschließlich aber auch verspätete oder mangelhafte Warenbelieferung, Transportschwierigkeiten, Streiks, Aussperrung, Grenzschließungen, Verzögerung in Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien, Teile, Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen, die Unmöglichkeit der Beschaffung von Transportmitteln gehören, entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen bzw. können diese nicht geltend gemacht werden.

Ersatzansprüche des Käufers sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferungen auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten. 

  1. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung

Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, ab unserem Werk in Graz. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen anzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder einer sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Käufers ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Lieferungen übernommen haben. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware ab Werk „EX WORKS“ gemäß INCOTERMS 2020 verkauft. 

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des vollen Kaufpreises inklusive etwaiger Versandspesen und Portogebühren und Steuern bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.

Bei Zahlungsverzug ist der Käufer nach Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben.

Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Käufer alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet die Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Käufer bekannt gegeben hat von der Abtretung zu verständigen und Zahlungen an uns zu verlangen. 

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dies wird ausdrücklich erklärt. Für den Fall, dass die noch nicht vollständig bezahlte Ware von Dritten gepfändet oder allenfalls behördlich exekutiert wird, verpflichtet sich der Käufer, uns unverzüglich zu verständigen, damit wir unser Eigentumsrecht gegenüber dem Dritten geltend machen können. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen oder tatsächlichen Einlösung. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung von Lagerdauer/-kosten, Beschädigungen, gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Regelungen des Medizinproduktgesetzes, sowie den sonstigen Umständen angemessenen Abzügen.

Ware, die aus der versiegelten Verpackung entnommen wurde, kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zurückgenommen werden. 

Nehmen wir aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so haftet der Käufer für jeden Mindererlös, der sich bei Weiterverkäufen ergibt. Auch hat er die durch den Rücktransport bzw. Weitertransport an Dritte entstehenden Kosten zu ersetzen.

  1. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz

Wir leisten Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren je nach Warengruppe den in Anlage 1 ausgewiesenen Zertifizierungen entsprechen. Darüber hinaus leisten wir keine Gewähr für eine sonstige Eigenschaft der Waren. Eine über die Gewährleistung hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen außer bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder bei Personenschäden.

Zeigen sich an unseren Waren Mängel, so muss die Mängelrüge unverzüglich (nach Erhalt der Ware welche durch Unterzeichnung der Lieferpapiere (Lieferschein bzw. Rollkarte) als bestätigt gilt) schriftlich gemeldet werden. Werden Falschlieferungen, Fehlmengen oder sonstige Mängel nicht spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Wareneingang gerügt, gilt die Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme von Waren durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Nachweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche gegen uns für während des Transports entstandene Schäden aus.

Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 3 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen. 

Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden im Rahmen der rechtlich bindenden Vorschriften des Medizinproduktegesetzes beschränkt. Mehrere Nachbesserungen oder Lieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen außer wir stimmen ausdrücklich zu. Dem Käufer stehen keine Gewährleistungsrecht zu, wenn der Käufer oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat. 

Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die aus ungenügender Lagerung, Einrichtung, Nichtbeachtung derBenutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die uns angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. 

Die Gewährleistung bezieht sich weiters nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen
Verschleiß unterliegen. 

Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen und wird der Käufer uns diesbezüglich schad- und klaglos halten.

Zur Vornahme von Leistungen aus der Gewährleistung hat der Käufer auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen. 

Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung der Anfechtung oder Anpassung wegen Verkürzung über die Hälfte. 

Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung an der Ware entstanden sind. 

Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts Anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebeneEinsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist. 

Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Ware muss die Beanstandung direkt an den Transporteur (Spediteur) und an uns im Rahmen der Mängelrüge gerichtet werden.

Der Käufer hat bei Weiterverkauf der Ware seine Kunden darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Medizinprodukt handelt. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass Medizinprodukte, der Haltbarkeit abgelaufen ist nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. 

Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass im Fall eines Schadenersatzanspruches Verschulden auf unserer Seite vorlag.

  1. Produkthaftung

 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Der Käufer verpflichtet sich die Produktbeschreibungen genau zu lesen und zu befolgen. Für die falsche Lagerung, Nutzung und Anwendung durch den Käufer insbesondere entgegen der Anweisungen in der Produktbeschreibung übernehmen wir keine Haftung. Jedenfalls sind sämtliche Hinweise auf den Produktverpackungen und den Produktbeilagen zu beachten.

Eine Nicht- oder Mindereinhaltung von festgelegten sowie allgemein bekannten Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme, Nutzung oder Instandhaltung (z.B. Bedienungsanleitungen, Gebrauchsinformationen) sowie eine Missachtung von Warnhinweisen oder behördlichen Auflagen, geht über ein bloßes Mitverschulden des Betreibers an Zwischenfällen hinaus und führt zu einem Verlust jedweder Ansprüche gegen uns.

Grundsätzlich trifft den Schadenersatzbegehrenden (Käufer) die umfassende Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung des betreffenden Sachverhalts.

  1. Anwenderhinweis gemäß Medizinproduktgesetz (MPG)

Bezüglich der Einhaltung des Medizinproduktegesetzes BGBl. Nr. 657/1996 idgF weisen wir auf Folgendes hin, wobei die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen für die Verwendung von Medizinprodukten in der alleinigen Verantwortung des Käufers liegt und jegliche Haftung diesbezüglich von uns ausgeschlossen ist:

Gemäß § 83 MPG dürfen Medizinprodukte nur von Personen angewendet werden, die am Medizinprodukt oder an einem Medizinprodukt dieses Typs unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung sowie der beigefügten sicherheitsbezogenen Informationen in die sachgerechte Handhabung eingewiesen und auch auf besondere anwendungs- und medizinproduktespezifische Gefahren hingewiesen worden sind. Im Speziellen ist der die für den Betrieb einer Einrichtung des Gesundheitswesens verantwortliche natürliche oder juristische Person von Medizinprodukten gemäß § 4 Abs 1 Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) verpflichtet, die Einschulung für mit den jeweiligen Medizinprodukten befasste Personen durch Medizinprodukteberater (§ 79 MPG) sicherzustellen. Eine Einweisung ist nicht erforderlich für jene Personen, bei denen auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer sonstigen Kenntnisse oder auf Grund ihrer praktischen Erfahrungen davon ausgegangen werden kann, dass ihnen die in § 4 Abs 3 MPBV genannten Informationen hinlänglich bekannt sind. Die Einweisung ist zu dokumentieren.

Die Bereitstellung und Übermittlung detaillierter Hersteller- sowie Prüfprotokolle (z.B. § 3 Abs 3 MPBV) ist generell kostenpflichtig und vom Käufer zu bezahlen.

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem Vertrag, der auf Basis dieser AGB abgeschlossen wird, ist das für sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist der Sitz des Herstellers. Alle Verträge werden unter österreichischem Recht geschlossen. Das UN Kaufrecht und die Verweisnormen (insbesondere IPRG, ROM-I-VO) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Unwirksame Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden oder vereinbarten Bestimmungen in diesen AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung, soweit möglich und rechtlich zulässig, am nächsten kommt. 

  1. Datenschutz

Gemäß Datenschutzrecht weisen wir den Käufer darauf hin, dass folgende Daten in unserem elektronischen System gespeichert werden: Name, Adresse (inkl. E-Mail-Adresse), Telefonnummer und Informationen zum Zahlungsvorgang. Diese Daten dienen der Erfüllung des Vertrages (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) und werden von uns für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungs- und Produkthaftfristen (10 Jahre) gespeichert, jedoch nicht weitergegeben. 

Dem Käufer stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Ein diesbezügliches Aufforderungsschreiben hat an unsere Geschäftsadresse, zH. Dominik Holzner (Verantwortlicher iSd DSGVO), zu gehen.

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